Grundstücke
Allgemeines zu den Wohnbaugrundstücken
Die Stadt Ibbenbüren hat größere Flächen angekauft und überplant, sodass kostengünstig Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden konnten. Dieses Verfahren wird auch künftig Bauinteressenten und insbesondere jungen Familien, die Anspruch auf öffentliche Wohnungs-bauförderungsmittel haben, die Möglichkeit geben, günstig ein Baugrundstück zu erwerben.
Bei der Vergabe der städtischen Grundstücke wird nach sozialen Gesichtspunkten wie Familienstand, Anzahl der Kinder, derzeitige Wohnverhältnisse entschieden. Um den Bau von Eigenheimen zu fördern, erfolgt vorrangig eine Vergabe an Erwerber, die eine Eigennutzung vorsehen.
Die städtischen Wohnbaugrundstücke sind entsprechend der jeweiligen Bauweise nach den planungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Erschließung bzw. bei bereits erschlossenen Grundstücken innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen.
Interesse an einem Grundstück?
Sollte Interesse am Erwerb eines Grundstückes bestehen, so sind weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen bei dem Fachdienst Liegenschaften der Stadtverwaltung Ibbenbüren, Zimmer 331, Tel. 05451 931-331, E-Mail: Markus.Pinke@ibbenbueren.de/ Anette.Keller@ibbenbueren.de erhältlich.
Interessenten für ein Grundstück in den geplanten Baugebieten können sich bereits jetzt für das Baugebiet vormerken lassen. Entsprechende Anmeldevordrucke sind bei dem Fachdienst Liegenschaften der Stadtverwaltung Ibbenbüren, Herrn Markus Pinke und Frau Anette Keller, Zimmer 331, Tel. 05451 931-331 erhältlich.
Sobald Baugrundstücke in den gewünschten Bereichen angeboten werden können, erhalten die vorgemerkten Interessenten genaue Informationen (Lage der einzelnen Grundstücke, Grundstücksgrößen, Kaufpreis u. Aufschließungskosten etc.) zu den Grundstücken.
Sollte dann Interesse am Erwerb bestehen, ist eine konkrete Bewerbung abzugeben. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dann aufgrund der vom Rat der Stadt Ibbenbüren festgelegten Vergabekriterien.
Auch für weitere Informationen steht der Fachdienst Liegenschaften der Stadt Ibbenbüren jederzeit gern zur Verfügung.
Des Weiteren gibt Ihnen die Broschüre „Bauen in ibbenbüren“ umfassende Informationen.
Die Stadt Ibbenbüren hat größere Flächen angekauft und überplant, sodass kostengünstig Baugrundstücke zur Verfügung gestellt werden konnten. Dieses Verfahren wird auch künftig Bauinteressenten und insbesondere jungen Familien, die Anspruch auf öffentliche Wohnungs-bauförderungsmittel haben, die Möglichkeit geben, günstig ein Baugrundstück zu erwerben.
Bei der Vergabe der städtischen Grundstücke wird nach sozialen Gesichtspunkten wie Familienstand, Anzahl der Kinder, derzeitige Wohnverhältnisse entschieden. Um den Bau von Eigenheimen zu fördern, erfolgt vorrangig eine Vergabe an Erwerber, die eine Eigennutzung vorsehen.
Die städtischen Wohnbaugrundstücke sind entsprechend der jeweiligen Bauweise nach den planungsrechtlichen Festsetzungen innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Erschließung bzw. bei bereits erschlossenen Grundstücken innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss zu bebauen.
Interesse an einem Grundstück?
Sollte Interesse am Erwerb eines Grundstückes bestehen, so sind weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen bei dem Fachdienst Liegenschaften der Stadtverwaltung Ibbenbüren, Zimmer 331, Tel. 05451 931-331, E-Mail: Markus.Pinke@ibbenbueren.de/ Anette.Keller@ibbenbueren.de erhältlich.
Interessenten für ein Grundstück in den geplanten Baugebieten können sich bereits jetzt für das Baugebiet vormerken lassen. Entsprechende Anmeldevordrucke sind bei dem Fachdienst Liegenschaften der Stadtverwaltung Ibbenbüren, Herrn Markus Pinke und Frau Anette Keller, Zimmer 331, Tel. 05451 931-331 erhältlich.
Sobald Baugrundstücke in den gewünschten Bereichen angeboten werden können, erhalten die vorgemerkten Interessenten genaue Informationen (Lage der einzelnen Grundstücke, Grundstücksgrößen, Kaufpreis u. Aufschließungskosten etc.) zu den Grundstücken.
Sollte dann Interesse am Erwerb bestehen, ist eine konkrete Bewerbung abzugeben. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt dann aufgrund der vom Rat der Stadt Ibbenbüren festgelegten Vergabekriterien.
Auch für weitere Informationen steht der Fachdienst Liegenschaften der Stadt Ibbenbüren jederzeit gern zur Verfügung.
Des Weiteren gibt Ihnen die Broschüre „Bauen in ibbenbüren“ umfassende Informationen.
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Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste für geplante Baugebiete |
















