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    2013 CITYWERK

    Bauordnung und Hochbau


    Der Fachdienst Bauordnung nimmt die Aufgabe der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wahr und ist damit für alle Bauvorhaben in Ibbenbüren grundsätzlich Ihr erster Ansprechpartner.


    Ihr Wunsch

    ist es ein beabsichtigtes Bauvorhaben möglichst kurzfristig und vorschriftsgemäß durchzuführen? Dann wollen Sie bestimmt wissen, was bei der Planung, dem Bauantrag und in der Bauphase bedacht werden muss und welche Hilfestellungen Ihnen die MitarbeiterInnen des Fachdienstes Bauordnung geben können.

    Daher sollten Sie zunächst unser Bauberatungsbüro, ein besonderes, kostenloses Angebot der Stadt Ibbenbüren in Anspruch nehmen und sich frühzeitig und kompetent in einem ersten Gespräch beraten lassen.


    Bauberatungsbüro im Rathaus (6. Etage)
    Vergrößerung anzeigen - Wird in einem neuen Fenster angezeigt. Bauberatungsbüro im Rathaus (6. Etage)



    Unser Ziel

    Ihnen möglichst schnell bei Ihrem Bauwunsch zu helfen. Hierbei müssen Sie jedoch mitwirken. Nach erfolgter Bauberatung ist es notwendig, dass ein Bauantrag in schriftlicher Form eingereicht wird. Denn: eine mündliche Baugenehmigung ist leider nicht möglich, weil sie zu ungenau ist.

    Der Bauantrag sollte alle erforderlichen Unterlagen z. B. Lageplan, Bauzeichnungen, Berechnungen enthalten. Bei kleinen Vorhaben (Garagen, Carports, Gartenhäuser; Nutzungsänderung) können Sie den Bauantrag ohne einen Architekten einreichen.

    Bei allen anderen Bauvorhaben muss der Bauantrag durch einen Architekten oder Bauingenieur erstellt werden.

    Je vollständiger ein Bauantrag eingereicht wird, desto schneller kann die Baugenehmigung erteilt werden.


    Unsere Aufgabe

    ist es - neben der Beratung und Genehmigung – auch die Gebäude im Rahmen der Gefahrenabwehr innerhalb und außerhalb von Baugenehmigungsverfahren zu überwachen. Von unserem Außendienstmitarbeiter (Baukontrolleur) werden Bauzustandsbesichtigungen (früher: Abnahmen) und Bauüberwachungen vorgenommen.

    Bei Sonderbauten werden darüber hinaus regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchgeführt.

    Bei Baurechtsverstößen wird angestrebt bei Ortsbesichtigungen und Besprechungen eine baurechtlich vertretbare und möglichst einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei wird in aller Regel versucht einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen, bevor ein ordnungsbehördliches Verfahren durchgeführt werden muss.


    Unser Angebot

    Ihre frühzeitige Beratung als Bauherr. So lassen sich spätere unangenehme Verfahren schon im Vorfeld vermeiden. Ihr Bauvorhaben wird möglichst rechtssicher. Denn dies ist wichtig, wenn Sie Ihr Grundstück mit allen Gebäuden in andere Hände geben möchten. Spätestens dann ist eine bauordnungsrechtlich einwandfreie Situation wertentscheidend. Eine Baugenehmigung schützt auch vor späteren Änderungen des Baurechts. So kann dann eine Anpassung an die aktuellen Regelungen nicht verlangt werden (Bestandsschutz).



    >>>>>> Diese Dienstleistungen des Fachdienstes Bauordnung stehen Ihnen zur Verfügung


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    CITYWERK 2013
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